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...gehen nicht immer Hand in Hand.
Wer als Verbraucher sein Recht einfordern möchte, muss in vielen Fällen ein Gericht bemühen. Aus Angst vor den Kosten schrecken jedoch viele davor zurück. Doch das muss nicht sein
Manchmal ist es nötig, sich vor Gericht zur Wehr zu setzen oder berechtigte Forderungen einzuklagen. Vielfach haben Menschen allerdings Angst vor den Kosten eines Gerichtsprozesses ? und verzichten deshalb auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, somit auch auf ihr Recht.
Der Grund dafür ist einleuchtend:
Wer verliert, läuft in der Regel Gefahr, die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst zahlen zu müssen.
Allerdings kommt es insbesondere bei Kfz-Unfällen, im Berufs- aber auch im Privatleben immer wieder zu Streitigkeiten, die sich nur noch vor Gericht lösen lassen. Eine Rechtsschutz-Versicherung reduziert das Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Denn der Versicherer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten wie in der Police vereinbart, vorausgesetzt die Klage hat Aussicht auf Erfolg. Auch mit der Abrechnung hat der Kunde nichts zu tun. Denn das macht der Anwalt direkt mit der Versicherung.
Welche Lebensbereiche lassen sich absichern:
Kfz und Verkehr: Versichert sind hier unter anderem die Durchsetzung von eigenen Schadenersatz-Forderungen und die Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein- und Kfz-Steuerstreitigkeiten. Auch bei Streitigkeiten um Leistungen aus der Kfz-Versicherung wie etwa bei Reparaturaufträgen nach Unfällen wird Rechtsschutz gewährt. ·
Privat- und Berufsleben: Die Versicherung zahlt beispielsweise anfallende Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Auch die Verteidigung in Strafverfahren, die einem fahrlässigen Verhalten zu Grunde liegen, beispielsweise nach fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässigen Verstößen gegen das Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz, sind abgedeckt. Mitversichert gelten zudem Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten wie beim Streit um Gewährung einer Rente nach Erwerbsminderung oder um die Kostenübernahme von Rehabilitations-Maßnahmen besteht Rechtsschutz. Mitversichert sind zudem allgemeine Vertragsstreitigkeiten zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsverträgen. ·
Für Immobilienbesitzer, Vermieter oder Mieter: Unter den Versicherungsschutz fallen zahlreiche Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern oder dem Vermieter. ·
Für Firmen oder Selbstständige: Versichert sind unter anderem Streitigkeiten bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder auch im Bereich des Disziplinar- und Standesrechts.
Allerdings gibt es einige Bereiche, die generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- vorsätzliche Straftaten sind nicht versichererbar
- oder Streitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss begonnen haben
- Ausgeschlossen sind meist auch Vertragsstreitigkeiten bei Bau, Planung, Finanzierung und Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
- Ebenfalls kann man den Rechtsschutz in der Regel nicht in Anspruch nehmen, wenn es um Erbstreitigkeiten, Scheidung oder um Park- und Halteverbotsverstöße geht.
Durch diese generellen Ausschlüsse werden die Beiträge der Versicherungskunden niedrig gehalten. Denn der Vorsatz ist nicht kalkulierbar.
Welche Absicherung für Sie richtig ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.
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